Wartung
FÜR IHRE SICHERHEIT
Nichts schützt unsere Umwelt nachhaltiger als ein Produkt, welches viele Jahre problemlos funktioniert und nicht ersetzt werden muss.
Nichts schützt unser Heim mehr als ein Produkt, welches auch bei extremen Wetterverhältnissen verlässlich seinen Dienst verrichtet.
Eine regelmäßige Wartung durch unsere Servicemonteure verhindert teure Reparaturen, erhöht die Betriebssicherheit und reduziert Ausfallzeiten. So wird die Lebensdauer Ihrer Anlage verlängert und ein hoher Wirkungsgrad dauerhaft sichergestellt, was Kosten spart und die Effizienz steigert.

WARTUNGSVERTRAGKONFIGURATOR
Mit unserem Wartungsvertragkonfigurator können Sie sich kostenlos und unverbindlich einen Wartungsvertrag erstellen.
5 Jahre Gewährleistung sichern!
Für unsere COMPLI Hebeanlagen der Baureihen 100 - 2500 bieten wir Endkunden durch den Abschluss eines Wartungsvertrags eine Garantieverlängerung auf insgesamt 5 Jahre ab Kaufdatum an.
Regelmäßige Wartungen sichern nicht nur den einwandfreien Betrieb Ihrer Anlage, sondern verlängern auch die Lebensdauer und erhöhen die Zuverlässigkeit. Mit einem Wartungsvertrag profitieren Sie von einem zusätzlichen Schutz für Ihre Investition.
Weitere Informationen finden Sie in den
erweiterten Garantiebedingungen.

Unser Serviceleistungen für Sie
Bei der Wartung von Hebeanlagen und Pumpstationen
- Kontrolle der Verbindungsstellen auf Dichtigkeit
- Kontrolle der Laufräder, der Laufradspalten und der Schneidwerke
- Kontrolle aller Bestandteile auf Beschädigungen
- Betätigen der Schieber, prüfen auf leichten Gang und Dichtigkeit
- Funktionsprüfung der Rückflussverhinderer
- Kontrolle der Be-und Entlüftung des Ringgehäuses bzw. der Pumpen der Behälteranlage
- Ölkontrolle zur Überprüfung der Dichtungen, falls erforderlich Nachfüllen oder Ölwechsel
- Funktionsprüfung Niveausteuerung und netzunabhängiger Alarm
- Kontrolle der Behälterbe- und entlüftung
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an!
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier
Wartungsvertrag Vorlage und Infobroschüre Kundendienst
Gut zu wissen:
Der Besitz einer Hebeanlage verpflichtet laut DIN EN 12056 Teil 4, Abschnitt 8 zu regelmäßiger Wartung. Im Falle eines Schadens in Folge eines extremen Wetterereignisses verlangen viele Versicherungen einen Nachweis über den Zustand der Hebeanlage.